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Arbeitsvertrag
Was darf, muss und soll in Arbeitsverträgen stehen?
Einen Arbeitsvertrag unterschreibt man nicht allzu oft im Leben. Dieser Ratgeber hilft bei Verhandlungen. Arbeitsvertrag - das sollte drin stehen
- Genaue Bezeichnung des Arbeitgebers mit Adresse: Das ist wichtig für den Fall eines Rechtsstreits.
- Genaue Angabe des Arbeitsorts: Fehlt diese Angabe, kann man eine Versetzung schlecht ablehnen.
- Genaue Beschreibung der Tätigkeit: Das schützt davor, für alle möglichen Arbeiten eingesetzt zu werden.
- Genaue Zusammensetzung des Gehalts: Damit nicht nur das Monatsgehalt, sondern auch Gehälter bzw. Gehaltsbestandteile wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld etc. abgesichert sind.
- Kündigungsfrist: Möchtest Sie den Arbeitsplatz wechseln, ist eine kurze Kündigungsfrist besser. Wenn Sie zum Beispiel am 15. Juli kündigen, dann endet Ihr Arbeitsverhältnis bei einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsende erst am 31. Dezember, also fast ein halbes Jahr später! Per Gesetz gelten für Arbeitnehmer während der Probezeit Kündigungsfristen von zwei Wochen und nach der Probezeit vier Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende. Längere Kündigungsfristen können vereinbart werden, dabei dürfen aber die Fristen für den Arbeitnehmer nicht länger sein als die für den Arbeitgeber.
- Dauer des Urlaubs: In Tarifverträgen gelten praktisch immer 30 Tage Urlaub. In nicht tarifgebundenen Unternehmen gelten der Urlaub, der im Arbeitsvertrag steht, oder die gesetzliche Regelung (24 Werktage = 20 Arbeitstage). Achten Sie darauf, dass Sie Montag bis Freitag als Arbeitstag vereinbaren, sonst zählt auch der Samstag dazu!
- Arbeitszeit: Verlangen Sie einen Aufschlag für alles, was über die tariflivh vereinbarte Arbeitszeit hinaus geht.
Was durchsetzbar ist (und ob der Arbeitgeber sich überhaupt auf Verhandlungen einlässt), hängt vor allem von der eigenen Verhandlungsposition ab. Und die wiederum hat viel mit dem Anlass des Arbeitsvertrages zu tun.
- Neueinstellungen
- Vertragsänderung
- Betriebsübergang
- Außertarifliche Verträge
Mehr Infos zum Thema Arbeitsvertrag in IG Metall-„Ratgeber Arbeitsvertrag" - eine ausführliche Broschüre zur Gestaltung von Arbeitsverträgen für Angestellte:
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